HONORAR
In unserer ersten Besprechung bildet das Honorar des Anwaltes ein Thema.
Dabei klären wir gemeinsam mit unseren Klienten ab, welche Leistungsträger die Anwaltskosten direkt decken oder zumindest eine Kostengutsprache leisten könnten (Rechtsschutzversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Opferhilfegesetz, unentgeltliche Prozessführung etc.).
Unsere Dienstleistungen berechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand auf Basis eines vereinbarten Stundenansatzes.
Ergänzend kommt die Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung) zur Anwendung.